Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Dirk Jahn. Bedingungen des Auftraggebers haben nur dann Geltung, wenn sie ausdrücklich schriftlich (per E-Mail; Briefpost oder Fax) vereinbart sind.

Auftragserteilung und Bestätigung:

Die Auftragserteilung erfolgt schriftlich aufgrund einer zuvor erstellten Kostenkalkulation. Bei mündlicher Auftragserteilung gehen Übermittlungsfehler zu Lasten des Kunden. Unsere Angebote sind freibleibend. Liegt eine schriftliche Auftragsbestätigung aufgrund einer zuvor erstellten Kostenkalkulation vor, ergibt sich aus der Kostenkalkulation der Auftragsinhalt und -umfang.

Ein Filmproduktionsvertrag wird aufgrund der Kostenkalkulation und der zuvor besprochenen Details der Briefing Gespräche erstellt. Wir behalten uns die Annahme eines Auftrages ausdrücklich vor.

Kosten, Wetterrisiko, drehvorbereitende Maßnahmen:

Unsere Preisangaben sind in Euro zzgl. der gesetzlichen MWSt und Fahrtkosten. Die kalkulierte Arbeitszeit pro Drehtag beträgt max. 10 Stunden. Im vertraglich vereinbarten Preis sind alle Herstellungskosten, einschließlich der Rechteeinräumung am Filmwerk in dem gemäß Punkt „Urheberrechte, Verwertungsrechte“ vorgesehenen Umfang enthalten.

Wetterbedingte Verschiebungen bzw. Abbrüche des Drehs (Wetterrisiko) sind in den kalkulierten Produktionskosten nicht enthalten. Die aus diesem Punkt anfallenden Zusatzkosten werden nach Beleg dieser Kosten in Rechnung gestellt. Das gleiche gilt für zusätzlich erforderliche Drehtage, die nicht auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten von Dirk Jahn und seinem Team zurückzuführen sind.

Für die Herstellung eines Konzepts, Storyboards oder Drehbuchs kann ein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden. Der in diesem Vertrag vereinbarte Preis ist vom Auftraggeber auch dann zu entrichten, wenn er das Konzept, Storyboard oder Drehbuch nicht verfilmen lässt, bzw. vom Auftrag zurücktritt.

Verlangt der Auftraggeber ausdrücklich den Abschluss einer bestimmten Versicherung, so hat er dies Dirk Jahn spätestens bei Auftragsbestätigung mitzuteilen und die Kosten hierfür zu tragen.

Wird ein Nachdreh erforderlich, ohne dass dieser durch grob fahrlässiges Verhalten oder Verschulden von Dirk Jahn und seinem Team verursacht wurde, z.B. durch einen Geräte- oder Materialschaden, kann der Auftraggeber keinen Ersatz von anfallenden Reisekosten oder Verdienstausfall geltend machen.

Herstellung:

Die Dreharbeiten beginnen frühestens nach Unterzeichnung des Filmproduktionsvertrages. Wird ein Konzept, Storyboard oder Drehbuch bzw. vorbestehende Filmwerke, Filmszenen oder Audiodateien vom Auftraggeber oder seinem Bevollmächtigten zur Verfügung gestellt, sind die zur weiteren Bearbeitung erforderlichen Rechte an Dirk Jahn und seinem Team zu übertragen.

Die künstlerische und technische Gestaltung des Werkes obliegt Dirk Jahn und seinem Team. Dirk Jahn hat den Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten über Ort und vorgesehene Abläufe der Vorarbeiten, Aufnahmen und Nachbearbeitung zu unterrichten.

Im Rahmen der Filmproduktion hat der Auftraggeber bzw. sein Bevollmächtigter vor der Endfertigung des Filmes die Abnahme der Sichtungskopie (Rohschnitt bzw. Rohmaterial) vorzunehmen.

Nach Einwandloser Abnahme der Sichtungskopie durch den Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten gilt die Umsetzung der Filmidee als gelungen.

Verlangt der Auftraggeber nach Abnahme des Werkes Änderungen des Werkes, so gehen diese Änderungen zu seinen Lasten.

Die gewünschten Änderungen sind uns schriftlich mitzuteilen. Dirk Jahn und sein Team hat den Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten unverzüglich über die voraussichtlichen Kosten dieser Änderungen zu unterrichten. Dirk Jahn ist allein berechtigt, Änderungen vorzunehmen.

Falls aus künstlerischen oder technischen Gründen gegenüber dem bereits genehmigten Konzept, Storyboard oder Drehbuch Änderungsvorschläge seitens Dirk Jahn und seinem Team eingebracht werden, die zu Mehrkosten gegenüber dem vereinbarten Herstellungspreis führen, bedürfen sie der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftraggebers bzw. seines Bevollmächtigten.

Nicht ausdrücklich genehmigte Mehrkosten können nicht geltend gemacht werden. Dies gilt für Änderungswünsche des Auftraggebers entsprechend.

Haftung:

Dirk Jahn und sein Team haftet dem Auftraggeber lediglich für vorsätzliche oder grob fahrlässig verursachte Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.

Vertragsrücktritt durch den Auftraggeber:

Wurde der Werkauftrag erteilt und tritt der Auftraggeber ohne Verschulden seitens Dirk Jahn und sein Team zurück, sind gemäß der voranstehenden Auftragsabwicklung 250.- EUR dem Auftraggeber als Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.

Beim Rücktritt in der Zeit fünf Werktage vor Drehbeginn oder am Tag des Drehbeginns, sind 50% des vereinbarten Honorars dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Tritt der Auftraggeber nach Drehbeginn zurück, sind 80% des vereinbarten Honorars dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

Sollten die bereits getätigten Aufwendungen diese jeweiligen Summen überschreiten, so sind diese zusätzlichen Aufwendungen ebenfalls zu erstatten.

Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass der durch die Kündigung entstandene Ausfall geringer ist.

Eigentumsvorbehalt:

Die gelieferten Werke bleiben bis zur vollen Bezahlung der Vergütung Eigentum von Dirk Jahn.

Zahlungsbedingungen:

Zur Zahlung gilt die branchenübliche Drittelregel. Die Rechnungsbeträge sind dem gemäß wie folgt zu entrichten: Ein Drittel des Bruttopreises wird fällig nach Auftragserteilung, zahlbar bis spätestens sieben Werktage nach Eingang der schriftlichen Auftragsbestätigung.

Kommen anschließend der Vertrag und damit die Verfilmung nicht zustande, behalten wir eine Mindestpauschale von 300.- EUR Bearbeitungsgebühr ein.

Bei umfangreicheren Vorarbeiten wie Konzept- und/oder Texterstellung rechnen wir nach Tagessatz ab.

Ein weiteres Drittel des Bruttopreises wird fällig nach Abnahme des Pitches, der Ideenskizze oder des Drehbuchs (je nach Vereinbarung) durch den Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten, zahlbar bis spätestens sieben Werktage nach Abnahme.

Das letzte Drittel des Bruttopreises wird fällig nach Abnahme des fertig gestellten Films durch den Auftraggeber bzw. seinen Bevollmächtigten, zahlbar bis spätestens sieben Werktage nach Abnahme des Films.

Urheberrechte, Verwertungsrechte:

Der Auftraggeber darf sich beliebig viele Kopien des produzierten Films für eigene Zwecke herstellen. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung des jeweils von Dirk Jahn übergebenen Datenformats. Von dieser Rechtseinräumung ausgenommen sind jedenfalls die Rechte zur Bearbeitung, Änderung, Ergänzung, fremdsprachigen Synchronisation, der Verwendung von Ausschnitten in Bild und/oder Ton und der Formatumwandlung z.B. zur Verwendung im Internet, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden.

Bei einer Kopie DVD zu DVD oder Blu-Ray Disk zu Blu-Ray Disk muss ein Copyright-Vermerk von Dirk Jahn sichtbar auf der DVD bzw. Blu-Ray Disk enthalten sein. Ein Belegexemplar hat Dirk Jahn unaufgefordert zur Verfügung gestellt zu werden.

Alle übertragenen Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung auf den Auftraggeber über.

Wird ein Filmwerk und/oder Fotowerk von Dirk Jahn hergestellt, so sichert er zu, über alle erforderlichen urheberrechtlichen Verwertungsrechte für Konzept, Storyboard, Drehbuch zu verfügen, insbesondere die zur Vertragserfüllung notwendigen Vervielfältigungs-, Verbreitungs-, Sende-, Aufführungs- und Leistungsschutzrechte, die auch nach Fertigstellung des Werkes von Dirk Jahn verwaltet werden.

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich, damit einverstanden zu sein, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Meldungen an die entsprechenden Verwertungsgesellschaften von Dirk Jahn vorgenommen werden. Mit der Ablieferung des Filmmasters geht das Risiko für die Kopierunterlagen an den Auftraggeber über, auch wenn das Filmwerk bei Dirk Jahn, bei einer von ihr beauftragten Kopieranstalt oder bei einem von ihr beauftragten Dienstleister gelagert wird.

Dirk Jahn und sein Team ist berechtigt, ihren Firmennamen und/oder ihr Firmenzeichen als Copyrightvermerk zu zeigen.

Dirk Jahn darf sich Kopien des produzierten Films für eigene Werbezwecke (z.B. auf der Website), anlässlich von Wettbewerben und Festivals herstellen und diese vorführen, jedoch erst, wenn der Film seitens des Auftraggebers abgenommen ist.

Die Urheberrechte an den von Dirk Jahn oder in ihrem Auftrag erarbeiteten Drehbücher, Konzepte, Zeichnungen, Pläne und ähnliche Unterlagen verbleiben bei Dirk Jahn, sofern diese im Film keine Verwendung finden oder sofern dafür kein Honorar vereinbart worden ist.

Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung seitens Dirk Jahn.

Sonstige Bestimmungen:

Falls mehrere Auftraggeber oder Koproduzenten als Vertragspartner des Auftraggebers Dirk Jahn den Auftrag für ein Filmwerk erteilen, so ist bereits vor Drehbeginn schriftlich festzuhalten, welcher Auftraggeber in Vollmacht der übrigen Auftraggeber gegenüber Dirk Jahn und seinem Team Erklärungen im Sinne der vorhergehenden Punkte abzugeben hat.

Dies gilt insbesondere für die namentliche Bekanntmachung jener Person, die für die Abnahme des Filmwerkes verantwortlich zeichnet.

Änderungen des Werkvertrages oder/und dieser Herstellungsbedingungen bedürfen der Schriftform.

Sollte durch eine Bestimmung des Produktionsvertrages ein Punkt dieser Herstellungsbedingungen unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von Dirk Jahn

Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden sollten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. In einem solchen Fall ist die unwirksame Bestimmung durch eine gültige zu ersetzten, die dem angestrebten Zweck nahe kommt.

Gerichtsstand ist Oldenburg i. Oldenburg; Niedersachsen; Deutschland.